Stand: 12.10.2026
Geltung: ausschließlich B2B sowie öffentlicher Sektor (Behörden, Ämter, Gemeinden).
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Venacon UG (haftungsbeschränkt), Südstraße 30, 34621 Frielendorf, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Florian Ganz (nachfolgend „Venacon“).
1.2 Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, Venacon stimmt schriftlich zu.
2. Leistungen & Vertragsgegenstand
2.1 Organisationsberatung, Organisationsuntersuchungen, Stellenbemessung, Stellenbewertung, Coaching, Training und vereinbarte Umsetzungsbegleitung sowie Fortschreibung von Ergebnissen.
2.2 Art und Umfang ergeben sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung/Leistungsschein. Ergebnisverantwortung nur bei ausdrücklich vereinbarten Werkleistungen; sonst Dienstvertrag.
3. Vertragsschluss & Laufzeit
3.1 Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, Gegenzeichnung oder Beauftragung per E-Mail zustande.
3.2 Laufzeit/Meilensteine nach Angebot. Ordentliche Kündigung nach vereinbarter Mindestlaufzeit mit Frist von 4 Wochen zum Monatsende, soweit nicht anders geregelt.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben bereit.
4.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen; Mehraufwand wird nach Ziffer 7 vergütet.
5. Leistungsänderungen (Change Requests)
Änderungen des Umfangs/der Spezifikation werden schriftlich vereinbart. Venacon teilt Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Vergütung mit.
6. Abnahme (bei Werkleistungen)
6.1 Venacon zeigt die Fertigstellung an; der Auftraggeber führt innerhalb von 10 Werktagen eine Abnahmeprüfung durch.
6.2 Erfolgt keine Abnahme trotz Abnahmereife und Nutzung, gilt die Leistung als abgenommen.
7. Vergütung, Auslagen & Fälligkeit
7.1 Vergütung nach Angebot: Tagessätze, Pauschalen oder Retainer zzgl. USt.
7.2 Reisekosten/Spesen nach Nachweis.
7.3 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Zinsen; Zurückbehaltungsrechte nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
8. Rechte an Arbeitsergebnissen & Nutzungsrechte
8.1 Vorbehaltlich vollständiger Zahlung räumt Venacon dem Auftraggeber die im Angebot benannten Nutzungsrechte ein (einfach/zeitlich/räumlich/sachlich gemäß Vereinbarung).
8.2 Eine Nutzung eigener Software durch den Auftraggeber ist nicht Bestandteil der Beratungsleistung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
8.3 Methoden, Templates, Know-how und vorbestehende Rechte verbleiben bei Venacon; es wird ein Nutzungsrecht am Ergebnis eingeräumt.
9. Haftung
9.1 Venacon haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
9.3 Haftungsobergrenze: pro Schadensfall und insgesamt je Vertragsjahr die Nettogesamtvergütung aus dem jeweiligen Vertrag (Höchstgrenze: 50.000 Euro)
9.4 Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverluste nur nach Maßgabe von 9.2; zwingende Haftung bleibt unberührt.
10. Gewährleistung (Werkleistungen)
Mängel sind mit nachvollziehbarer Beschreibung zu rügen. Venacon behebt Mängel innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen gesetzliche Rechte zu.
11. Vertraulichkeit & Referenzen
11.1 Parteien bewahren alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich.
11.2 Venacon darf Name/Logo des Auftraggebers als Referenz nutzen, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.
12. Datenschutz & Auftragsverarbeitung
12.1 Venacon beachtet die DSGVO/TDDDG.
12.2 Soweit Venacon personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen Parteien einen AV-Vertrag (Art. 28 DSGVO).
12.3 Rollenverteilung (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter/Joint Control) wird projektspezifisch festgelegt.
13. Subunternehmer
Einsatz qualifizierter Subunternehmer ist zulässig; Venacon bleibt verantwortlich. Bei AV wird Art. 28 DSGVO eingehalten; im Public Sector werden Eigentümer-/Vergabevorgaben beachtet.
14. Nichtabwerbung
Während der Zusammenarbeit und 12 Monate danach keine aktive Abwerbung jeweils benannter Projektmitglieder; Vertragsstrafe über 3 Bruttomitarbeitergehälter, oder bis zu 50% der Vertragssumme.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb zumutbarer Kontrolle (z. B. Ausfälle externer Plattformen, Netzstörungen, Pandemien) verlängern Fristen; Parteien stimmen sich über Ausweichmaßnahmen ab.
16. Export-/Compliance
Der Auftraggeber verantwortet die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Daten/Inhalte. Venacon erbringt Leistungen compliant (DSGVO, TDDDG, Urheber-/Leistungs-/Vergaberecht).
17. Schlussbestimmungen
17.1 Anwendbares Recht: deutsches Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
17.2 Gerichtsstand: Kassel – soweit zulässig.
17.3 Schriftformklausel; Salvatorische Klausel.
