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Kommunale Organisationsberatung

Personalbedarf begründen.
Entscheidungen absichern.

Stellenbemessung für Städte, Gemeinden und Kreisverwaltungen: tatsächliche Aufgaben und Zeitbedarfe statt pauschaler Stellenforderungen.

Personalbedarf nachvollziehbar herleiten

Stellenbemessung beantwortet die Frage, welche personellen Kapazitäten für definierte Aufgaben benötigt werden. Wir verbinden Fallzahlen und Zeitbedarf mit der tatsächlichen Prozessorganisation. So wird sichtbar, ob ein Engpass auf fehlende Kapazität, ungünstige Abläufe oder eine unklare Aufgabenverteilung zurückgeht.

Welche Daten benötigt werden

  • Aufgaben und tatsächliche Arbeitsvorgänge der untersuchten Einheit.
  • Fallzahlen, Aufgabenhäufigkeiten und Entwicklung der Nachfrage.
  • Nachvollziehbare Bearbeitungszeiten und besondere Fallkonstellationen.
  • Verfügbare Kapazitäten und dokumentierte Annahmen zur Arbeitszeit.
  • Zusatzaufgaben, Vertretung, saisonale Spitzen und organisatorische Rahmenbedingungen.

Von der Datengrundlage zum Szenario

Wir prüfen die Qualität der vorhandenen Daten und ergänzen sie im vereinbarten Rahmen. Zeitansätze und Annahmen werden offengelegt. Mehrere Szenarien können zeigen, was sich bei geänderten Fallzahlen, Aufgaben oder Prozessen am Personalbedarf verändert.

Bei Städten und Gemeinden nutzen wir mindestens zehn vergleichbare Kommunen je Größenklasse zur Einordnung. Besonderheiten der konkreten Verwaltung bleiben maßgeblich. Vergleichswerte für Kreisverwaltungen werden projektspezifisch abgegrenzt.

Die KI wertet aus. Bewertet wird von Menschen – arbeitsrechtlich geprüft. KI unterstützt die Prüfung auf unplausible Werte und Widersprüche. Die fachliche Herleitung, ihre Grenzen und die Schlussfolgerungen werden von Menschen geprüft.

Mehr als eine Stellenzahl

Sie erhalten eine dokumentierte Bemessung mit Datengrundlage, Annahmen und Szenarien. Organisatorische Empfehlungen zeigen, welche Veränderungen den Bedarf beeinflussen. Die Ergebnisse können als Grundlage für Stellenplanberatung und Gremienvorlagen genutzt werden.

Die tarifliche Einordnung einer Stelle ist eine andere Frage. Sie wird im Rahmen der Stellenbewertung gesondert behandelt.

Häufige Fragen

Kann die Bemessung auch zusätzliche Stellen begründen?

Ja. Ziel ist eine belastbare Herleitung des erforderlichen Personalbedarfs. Das Ergebnis kann zusätzlichen Bedarf, eine andere Verteilung oder organisatorische Entlastungsmöglichkeiten zeigen.

Ist Stellenbemessung eine individuelle Leistungskontrolle?

Unser Untersuchungsziel sind Aufgaben, Prozesse und organisatorische Kapazitäten. Eine individuelle Leistungsüberwachung ist nicht das Ziel. Erhebung, Datenschutz und Beteiligung werden vorab mit der Verwaltung abgestimmt.

Was tun wir, wenn belastbare Bearbeitungszeiten fehlen?

Wir kennzeichnen die Datenlücken und stimmen geeignete Erhebungen oder nachvollziehbare Annahmen ab. Unsicherheiten werden dokumentiert, statt sie in einer scheinbar exakten Zahl zu verstecken.

Gemeinsam Klarheit schaffen

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