Aufgaben bewerten. Einordnung begründen.
Stellenbewertung untersucht die Anforderungen einer Stelle und ihre Einordnung in das jeweils anwendbare tarifliche oder besoldungsrechtliche System. Sie ist von der Stellenbemessung zu unterscheiden: Der Umfang des Personalbedarfs sagt noch nichts über die Wertigkeit einer Stelle aus.
Der Ausgangspunkt sind die tatsächlichen Tätigkeiten
Wir unterstützen bei der strukturierten Erfassung von Tätigkeiten, Arbeitsvorgängen, Zeitanteilen, Zuständigkeiten und Anforderungen. Vorhandene Stellenbeschreibungen werden auf Aktualität und Aussagekraft geprüft.
- Stellenbeschreibung und tatsächliche Aufgaben nachvollziehbar abgleichen.
- Arbeitsvorgänge und Anforderungen strukturiert dokumentieren.
- Anwendbare Tätigkeitsmerkmale und Bewertungsgrundlagen im Auftrag festlegen.
- Bewertung fachlich herleiten und arbeitsrechtlich prüfen.
- Ergebnis und tragende Gründe verständlich dokumentieren.
Arbeitsrechtliche Prüfung im Verfahren
Kaspar-Ludwig Stolzenhain, LL.M. oec, bringt die arbeitsrechtliche Kompetenz in die Bewertung ein. Fragliche Abgrenzungen und tragende Bewertungsgründe werden fachlich geprüft. Bei tariflichen und beamtenrechtlichen Fragestellungen wird vorab abgegrenzt, welche Prüfung das Projekt umfasst.
Die KI wertet aus. Bewertet wird von Menschen – arbeitsrechtlich geprüft. Eine unterstützende Auswertung ersetzt weder die juristische Prüfung noch die Entscheidung der zuständigen Stelle. Kein Beschäftigter wird durch eine Maschine eingruppiert.
Typische Anlässe
- Neue oder wesentlich veränderte Aufgaben einer Stelle.
- Überarbeitung veralteter Stellenbeschreibungen.
- Organisationsänderungen und veränderte Verantwortlichkeiten.
- Fragen zur tariflichen Einordnung im kommunalen Bereich, insbesondere TVöD-VKA.
- Einheitlichere Dokumentation und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen.
Häufige Fragen
Wird die Person oder die Stelle bewertet?
Im Mittelpunkt stehen die übertragenen Tätigkeiten und Anforderungen der Stelle. Eine Stellenbewertung ist keine Bewertung der individuellen Leistung des Stelleninhabers.
Wer trifft die endgültige Entscheidung?
VENACON liefert die fachlich und arbeitsrechtlich geprüfte Grundlage. Entscheidungen und Beteiligungsverfahren verbleiben bei der zuständigen Verwaltung.
Garantiert ein Gutachten eine bestimmte Eingruppierung?
Nein. Die Einordnung folgt den tatsächlichen Tätigkeiten und den anwendbaren Anforderungen. Ein bestimmtes Ergebnis wird nicht vorweggenommen.
